1. Anerkennung von Lieferbedingungen
Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen
ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen
zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, sind in jedem
Falle unverbindlich auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wurde. Alle zusätzlichen Vereinbarungen bedürfen
zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Zustimmung von GAMB.
2. Angebot und Auftragserteilung
Die Angebote von GAMB sind freibleibend in Bezug auf Preis,
Liefertermine und Lieferfristen, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart. GAMB haftet nicht für Preisänderungen von
Drittlieferanten (insbesondere Belichtungsstudios, Druckereien).
3. Patent- und Urheberrechte,
Copyrights
Alle Entwurfsarbeiten von GAMB sind urheberrechtlich
geschützt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen diese nicht
über den Angebotsumfang hinaus verwendet werden.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrags Rechte, insbesondere Urhberrechte Dritter,
verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
freizustellen.
4. Lieferung und Lieferfristen
Alle Liefertermine gelten als annähernd vereinbart. GAMB
haftet nicht für Lieferverzögerungen, die sich aus
zusätzlichen Korrektur- oder Änderungswünschen des Kunden
ergeben oder durch technische Probleme von Drittlieferanten
entstehen. In keinem Fall begründen Überschreitungen der
Lieferfristen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht
vom Vertrag.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Atelier GAMB /
Frankfurt.
Alle Sendungen gehen auf Risiko und Gefahr des Bestellers /
Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, nach Erhalt einer Sendung diese
unverzüglich auf Vollständigkeit zu überprüfen und
eventuelle Mängel sofort mitzuteilen.
6. Preise und Zahlung
Alle Angebotspreise verstehen sich netto zuzüglich jeweils
gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungserstellung
erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Druckunterlagen /
Bestellung.
Zahlungsfälligkeiten:
- Bei Entwurfs- Konzeptionierungs- Layoutarbeiten: 30 Tage,
bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen 2% Skonto-Abzug zulässig.
- Bei Arbeiten mit Auftragsvergabe an Drittfirmen
(Belichtungsstudios, Druckereien, Papierhandlungen, etc.): Bei
Erteilung der Druck-/ Verfilmungsfreigabe sind 25% der
Gesamt-Auftragssumme fällig.
- Bei einer Auftragsgesamtsumme größer 10.000 DM sind vor
dem Erteilen von Aufträgen an Drittlieferanten 50% der
Gesamtauftragssumme als Abschlagszahlung fällig.
Alternativ ist eine Absicherung der Gesamtsumme durch eine
Bankbürgschafturkunde möglich.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
Die Geltentmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht
ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum
von GAMB. Alle durch die Auftragserfüllung entstehenden
Produktions-Daten bleiben Eigentum von GAMB. Die Nutzungsrechte
an Layout-Daten für die weitere Verwendung in elektronischen
Archiven oder im Internet bleibt zusätzlichen, vertraglichen
Regelungen vorbehalten.
Die Klärung der Abdruckrechte von zur Verwendung gelieferten
Objekte (Bilder, Fotos, Texte u.ä.) obliegt dem
Kunden.
8. Gewährleistung, Garantie und
Haftung
Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind unverzüglich
— bei erkennbaren Mängeln jedoch innerhalb von 10 Tagen nach
Entgegennahme — schriftlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat die Korrektheit und Vertragsgemäßheit
der gelieferten Ware und der zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber
über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem
an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang
erkennbar oder entstanden sind.
Farbdifferenzen: Nach gegenwärtigem Stand der Technik ist es
nicht möglich, eine 100%-ige Übereinstimmung von Farben von
Proofs und Druckfarben zu garantieren. Leichte Farbabweichungen
sind ausdrücklich möglich und können nicht beanstandet
werden. GAMB übernimmt dafür keine Gewährleistung. In keinem
Fall übernimmt GAMB weitergehende Schadensersatzansprüche.
9. Verwahrung, Versicherung
Vorlagen, Entwürfe, Daten, Druckträger und andere der
Wiederverwendung dienenden Gegenstände werden nur nach
vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Auslieferungstermin hinaus aufbewahrt. Der Auftragnehmer haftet
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Gegenstände,
Entwürfe, Materialen, Daten sichert der Auftragnehmer zu, diese
bis zum Auslieferungstermin pfleglich zu behandeln. Für
Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
10. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit
Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma
hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern,
wenn er daran ein überwiegendes Interesse hat.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und
Urkundenprozesse ist Frankfurt.
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